Ratgeber: Was sind meine Rechte, wenn ein Konzert abgesagt oder verschoben wird, etc.???

Wir alle kennen das: eine coole Band kommt oder ein Festival steht an, Ticket oder Festival-Pass gekauft und die Vorfreude steigt ins Unermessliche! Dann der Schlag in die Magengrube: Absage! Aber was kann ich tun? Was bekomme ich zurück? Darüber werden reichlich Märchen in der Szene verbreitet und das X-ACT Music Magazine bringt hiermit etwas „Licht ins Dunkel“!

Wenn eine Grossveranstaltung abgesagt wird, bekommt man auf alle Fälle das Eintrittsgeld rückerstattet, ohne wenn und aber! Der Besucher hat das volle Recht auf die Rückerstattung des vollen Eintrittspreises!

Sind hingegen z.B. bei einem 3-Tages-Festival nur ein oder zwei Tage betroffen, dann hat man nur Anspruch auf die Rückerstattung eines Teiles der Gesamtsumme!

Wird ein Konzert aus welchem Grund auch immer in eine andere Halle oder an einen anderen Ort verlegt, so kommt es darauf an, ob die Entfernung zumutbar ist. Wenn z.B. ein Konzert von Wien nach Graz verlegt werden muss, so erhält man den Eintrittspreis zurück, wird ein Konzert aber nur von der „Arena Wien“ in den „Gasometer Wien“ verlegt, so behält das Ticket seine Gültigkeit, eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Debauchery-Konzertabsage-NEWS

Wird man krank, dann hat man Pech gehabt, denn eine Rückerstattung wegen Krankheit ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Man hat aber die Möglichkeit, das Ticket weiter zu verkaufen

Wird ein Konzert oder Festival auf einen ungünstigen Termin verschoben, der aus diversen persönlichen Gründen ungünstig ist (z.B. von einem Sonntag auf einen Arbeitstag), dann muss der Veranstalter blechen und den vollen Betrag rückerstatten.

In Fällen höherer Gewalt (z.B. Blitzschlag, Sturm, Hagel, Terror-Drohung…) hat man Pech gehabt. In diesem Fall ist man auf den guten Willen des Veranstalters angewiesen.

Erfolgt eine Absage durch den Künstler, so hat man natürlich das Recht auf die volle Rückerstattung!

Findet ein Konzert nicht statt, weil der Veranstalter Konkurs anmelden musste, dann hat man grundsätzlich Anspruch auch Rückerstattung, aber ob dann noch Geld da ist, ist eine andere Frage…

In diesem Sinne wünscht euch das Team des X-ACT Music Magazines aber eine stressfreie und absagefreie Konzert- und Festivalsaison! Keep on rockin‘!

Tom
Über Tom 749 Artikel
X-ACT Music Magazine - Gründer, Erfinder, Herausgeber, Medieninhaber, Chefredakteur, Design, Logo-Creator. Sonst noch: Gitarrist, Composer, Arranger, Producer, Bandleader.